Für Tagungen und Kongresse der Pädagogischen Hochschule FHNW gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die vereinbarten Tagungs-/Kongresskosten vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen.
Die Anmeldungen und die Zuteilungen zu den Workshops werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und per Mail schriftlich bestätigt.
Die Tagungs-/Kongresskosten sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Tagungs-/Kongresskosten verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, exklusive Nebenleistungen wie Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung etc.
Schriftliche Abmeldungen vor Anmeldeschluss der Tagung/des Kongresses haben keine Kostenfolgen. Bei Abmeldung nach dem Anmeldeschluss der Tagung/des Kongresses werden 100% der Kosten verrechnet.
Werden die Tagungs-/Kongresskosten nicht fristgerecht bezahlt, ist die Pädagogische Hochschule
FHNW nicht verpflichtet, die Angemeldeten zu der Veranstaltung zuzulassen.
Die Pädagogische Hochschule FHNW entscheidet abschliessend.
Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Tagungs-/Kongresskosten erwirken die Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen(Workshops etc.) der Tagung/des Kongresses teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW ableiten.
Liegen zu wenige Anmeldungen vor, kann die Pädagogische Hochschule FHNW die Tagung/den Kongress bis zwei Wochen vor Beginn absagen. Daraus entstehen für die Angemeldeten keine Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW. Die Tagungs-/Kongresskosten werden vollumfänglich zurückerstattet.
Die Pädagogische Hochschule FHNW schliesst für all ihre Tagungen/Kongresse die Haftung für Schäden durch Dritte, insbesondere Diebstahl, die während den Veranstaltungen entstehen, aus. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Gerichtsstand ist Brugg (AG), für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar.
Brugg, 11.08.2014