Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung Biointerfaces International Conveference 2024

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Veranstalterin Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW, Hochschule für Life Sciences (HLS) gelten für alle Teilnehmende der Fachtagung «Biointerfaces International Conference» vom 20-23. August 2024.

2. Anmeldung und Einverständniserklärung
Teilnehmende melden sich online an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Jede Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Durch diese Bestätigung wird die Anmeldung definitiv.

Mit ihrer Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Fotos oder Videoaufnahmen, die an der Veranstaltung im Auftrag der HLS FHNW erstellt werden, für die Öffentlichkeitsarbeit der HLS FHNW (Newsletter, Internet, Soziale Medien, Webseite) verwendet werden dürfen.

3. Tagungsgebühren
Die Tagungsgebühren gemäss Angaben in der Ausschreibung sind inklusive Mehrwertsteuer.
Im Preis inbegriffen sind Pausenverpflegungen und Lunch und Apéro.
Nebenkosten wie Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung ausserhalb der Veranstaltung etc. sind nicht in der Tagungsgebühr enthalten.

4. Zahlungsmodalitäten
Durch Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, zu fristgerechten Zahlung der Tagungsgebühren.
Die Tagungsgebühren können per Kreditkarte oder Rechnung bezahlt werden.
Wird die Tagungsgebühr nicht vor der Veranstaltung beglichen, ist die Veranstalterin berechtigt, die Teilnehmenden von der Tagung auszuschliessen.

5. Absage, Verschiebung von Veranstaltungen
Sollte die Tagung nicht durchgeführt werden können und ist eine Verschiebung nicht möglich wird die Tagungsgebühr zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Können einzelne Vorträge oder Präsentationen im Rahmen Tagung nicht stattfinden (z. B. wegen Erkrankung der Referierenden), können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.

Ist die Durchführung vor Ort wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses, dass ausserhalb der Kontrolle durch die FHNW liegt (Naturkatastrophen, Pandemie, kriegerische Auseinandersetzung, …) nicht möglich, prüfen die Veranstaltenden ein Online-Format.

Programmänderungen bleiben vorbehalten. Die Veranstalterin informiert die Teilnehmenden über Änderungen so schnell wie möglich.

5. Annullierung einer definitiven Anmeldung
Erfolgt die Abmeldung bis am 30. Juni 2024, werden 50% der Tagungsgebühren in Rechnung gestellt. Erfolgt die Abmeldung nach dem 30. Juni 2024, werden 100% der Tagungsgebühren in Rechnung gestellt. Die Entsendung einer Ersatzperson ist möglich. Anträge auf Stornierung oder Ersatzlieferung müssen schriftlich per E-Mail an die Konferenzveranstalter gestellt werden.

6. Haftung
Eine Haftung der FHNW für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die FHNW lehnt insbesondere die Haftung für abhandengekommene oder beschädigte Sachen ab. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

7. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Brugg-Windisch.

Muttenz, 12 Oktober 2023