Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des Veranstalters, für Teilnehmende, die sich zur 8. Changetagung, 27./28. Januar 2022 mit Vorkongress am 26. Januar 2022, Basel/Schweiz anmelden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung der
8. Changetagung, 27./28. Januar 2022 mit Vorkongress am 26. Januar 2022, Basel/Schweiz.
2. Anmeldung und Einverständniserklärung
Die Anmeldungen werden online oder per Post entgegengenommen und werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und per E-Mail schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung ist die Anmeldung definitiv. Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Teilnahmegebühr erwirken die Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen der Konferenz teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber den Veranstaltenden ableiten.
Die Kostengebühr versteht sich exklusive Nebenleistungen wie Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung ausserhalb der Veranstaltung etc. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die Konferenzgebühr vollumfänglich zu bezahlen. Wird der Teilnehmendenbeitrag nicht vor der Veranstaltung bezahlt, sind die Veranstaltenden nicht verpflichtet, die Angemeldeten zum Kongress zuzulassen.
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Fotos oder Videoaufnahmen, die an der Veranstaltung im Auftrag der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW erstellt werden, für die Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (Newsletter, Internet, Soziale Medien etc.) verwendet werden dürfen.
3. Umfang Tagungsgebühren
Die Tagungsgebühren verstehen sich inklusive Tagungsunterlagen, allen Pausenverpflegungen und der Mittagsverpflegung am 27. und 28. Januar 2022. Die Kosten für den Vorkongress am 26. Januar 2022 sowie für die Abendveranstaltung am 27. Januar 2022 sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei sämtlichen Preisen ist die Mehrwertsteuer bereits inbegriffen. Zahlungsziel bei Zahlung der Teilnahmegebühr gegen Rechnung: 30 Tage netto bis 31 Tage vor der Veranstaltung bzw. 10 Tage netto ab 30 Tagen vor der Veranstaltung.
Bitte beachten Sie: 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann nur noch mit der Kreditkarte bezahlt werden.
4. Absage, Verschiebung von Veranstaltungen
Für den Fall, dass höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen etc. eine Konferenzdurchführung verunmöglichen, entstehen keine Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber den Veranstaltenden.
Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sollte der Anlass nicht stattfinden, wird die Tagungsgebühr zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Covid-19-Pandemie wird der Abschnitt 4 wie folgt ergänzt:
a) Kann die Changetagung aufgrund von durch den Bund, die Regierung Basel Stadt oder der zuständigen öffentlichen Einrichtung (zuständige Gemeinde des Veranstaltungsortes sowie Direktion der Universität Basel) angeordnete Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie nicht in Präsenz durchgeführt werden, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung alternativ mit ihren zur Verfügung stehenden Mitteln online durchzuführen.
b) Können Teilnehmende aufgrund von behördlichen Bestimmungen des Einreiselandes als auch der Schweiz zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie nicht in die Schweiz einreisen und ist damit die Teilnahme an der Changetagung in der Schweiz unmöglich (nachweispflichtig), so behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung alternativ mit ihren zur Verfügung stehenden Mitteln online anzubieten.
In beiden Fällen werden 40% der Teilnahmegebühren zurückerstattet, um nicht kompensierbare Anteile des gebuchten Programms, wie Catering und ähnliches auszugleichen.
5. Annullierung der definitiven Anmeldung
Bei Annullierung der definitiven Anmeldung bis 31. Oktober 2021 und danach bei Entsendung einer Ersatzperson wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 verrechnet.
Ohne Entsendung einer Ersatzperson werden bei Abmeldung nach dem
• 31. Oktober 2021 50% der Tagungskosten verrechnet
• 30. November 2021 75% der Tagungskosten verrechnet
• 31. Dezember 2021 100% der Tagungskosten verrechnet.
6. Teilnahme an Konferenzveranstaltungen
Sollten einzelne Vorträge, Präsentationen oder andere Veranstaltungen im Rahmen der Konferenz abgesagt werden (z. B. wegen Erkrankung der Referenten), können dafür keine Ansprüche gegen die Organisatoren geltend gemacht werden. Ebenso können keine finanziellen Ansprüche gegen die Organisatoren geltend gemacht werden, wenn Teilnehmende an bestimmten Einzelveranstaltungen nicht teilnehmen.
7. Haftung
Die Veranstaltenden schliessen für die Dauer der Konferenz jegliche Haftung für entstandene Schäden, insbesondere auch für Diebstahl, aus. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Muttenz, im April 2021, Ergänzung unter Punkt 4 gültig ab 16.12.2021