Allgemeine Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsprogramme (CAS, DAS, MAS) und Weiterbildungsangebote (Fachseminare, Fachtagungen) an der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz

Die Direktorin der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz (HSA FHNW) erlässt gestützt auf § 2 Weiterbildungsordnung der HSA FHNW vom 1. Oktober 2018:

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für folgende strukturierte Weiterbildungsprogramme der HSA FHNW:

  • Master of Advanced Studies (MAS)
  • Diploma of Advanced Studies (DAS)
  • Certificate of Advanced Studies (CAS)

sowie für die Durchführung von folgenden Weiterbildungsangeboten der HSA FHNW:

  • Fachseminare
  • und Fachtagungen

In den nachfolgenden Ziffern wird den sachlichen Unterschieden zwischen Weiterbildungsprogrammen und Weiterbildungsangeboten jeweils Rechnung getragen. Es ist deshalb immer zuerst zu prüfen, ob sich die Bestimmung jeweils nur auf die Weiterbildungsprogramme oder auch auf die Weiterbildungsangebote bezieht.

2. Inhalt der Weiterbildung / Rechtspflege

Die Inhalte des Weiterbildungsprogramms bzw. -angebots sind in der jeweiligen Programm- bzw. Angebotsbeschreibung beschrieben. Die HSA FHNW behält sich Änderungen im Programm bzw. im Angebot und bei den Dozierenden vor.

Für die Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen gilt die Weiterbildungsordnung der HSA FHNW (und demgemäss die entsprechende Rechtspflege gemäss § 13 ff. Weiterbildungsordnung der HSA FHNW) und das massgebende Weiterbildungsreglement mit der entsprechenden Pro-grammbeschreibung.

Für Streitigkeiten in Sachen Weiterbildungsangebote sind ausschliesslich die Gerichte in Brugg-Windisch zuständig.

3. Anmeldung

Anmeldungen für Weiterbildungsprogramme bzw. -angebote erfolgen schriftlich (online-Anmeldeformular oder postalisch) an die HSA FHNW und werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich (elektronisch oder postalisch) bestätigt.

Die für die Teilnehmenden und die HSA FHNW rechtlich verbindliche Aufnahme ins Weiterbil-dungsprogramm bzw. -angebot erfolgt mit der Bestätigung der Aufnahme durch die HSA FHNW.

4. Gebühren/Kosten

Die Gebühren für die Weiterbildungsprogramme bzw. -angebote sowie die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Ausschreibungen (Flyer). Nicht eingeschlossen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Mobilität. Bei modularen Pro-grammen werden die Module einzeln verrechnet.

Die Gebühren (Gesamt- oder Teilrechnungen) und allfällige Zusatzkosten sind innert 30 Tagen nach Rechnungstellung zu begleichen.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat einen Unterbruch der Weiterbildung schriftlich zu begrün-den und von der Programmleitung vorgängig zu genehmigen. Es sind dann die zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme geltenden Gebühren gemäss jeweiliger Ausschreibung (Flyer) zu entrich-ten.

Die Wiederholung von nicht bestandenen Modulen bzw. von Leistungsnachweisen ist kostenpflichtig.

Werden einzelne Programm- bzw. Angebotsteile nicht besucht oder wird das Programm bzw. Angebot seitens des/der Teilnehmenden vorzeitig abgebrochen, sind die vollen Gebühren dennoch geschuldet. Erfolgt der Abbruch aus triftigen Gründen (insbesondere wegen Krankheit) muss die zuständige Programmleitung unverzüglich informiert werden. Wird der zuständigen Programmleitung ein entsprechendes ärztliches Zeugnis innerhalb von drei Werktagen nach Meldung der Krankheit zugestellt, kann die Programmleitung einen Teil der Gebühren oder die gesamten Gebühren erlassen.

5. Abmeldung durch den/die Teilnehmende

Abmeldungen durch den/die Teilnehmende nach der Bestätigung der Anmeldung durch die HSA FHNW müssen in jedem Fall bei Weiterbildungsprogrammen bzw. -angeboten schriftlich (elektronisch oder postalisch; postalisch gilt das Datum des Poststempels) erfolgen.

Bei Abmeldungen von Weiterbildungsprogrammen bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn er-hebt die HSA FHNW eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.--.

Bei Abmeldungen von Weiterbildungsprogrammen bzw. -angeboten, die nach 8 Wochen und bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, stellt die HSA FHNW 25 % der Programm- bzw. Angebotskosten in Rechnung. Bei Abmeldungen, die nach 6 Wochen und bis 2 Wochen vor dem Programm- bzw. Angebotsbeginn erfolgen, stellt die HSA FHNW 50 % der Programm- bzw. An-gebotskosten in Rechnung. Bei Abmeldungen, die weniger als 14 Tage vor dem Programm- bzw. Angebotsbeginn erfolgen, stellt die HSA FHNW 80 % der Programm- bzw. Angebotskosten in Rechnung.

6. Absage/Verschiebung von Programmen bzw. Angeboten durch die HSA FHNW

Die HSA FHNW behält sich vor, Weiterbildungsprogramme bzw. -angebote abzusagen bzw. zu verschieben, wenn sich nicht genügend Teilnehmende für ein Programm bzw. Angebot angemeldet haben. Die Information der Angemeldeten über die Absage oder Verschiebung eines Programms erfolgt spätestens 30 Tage vor Programm- bzw. Angebotsbeginn.

Bei einer Absage erstattet die HSA FHNW bereits bezahlte Gebühren zurück. Bei einer Verschiebung kann die angemeldete Person ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Information schriftlich (elektronisch oder postalisch; postalisch gilt das Datum des Poststempels) zurückziehen. In diesem Fall bezahlt die HSA FHNW die Gebühren ebenfalls zurück.

Fallen einzelne Veranstaltungsteile (z.B. infolge Erkrankung von Dozierenden) aus, dann bietet die HSA FHNW Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot an. Dadurch lassen sich keine Ansprüche gegenüber der HSA FHNW ableiten.

7. Versicherung

Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Die FHNW übernimmt keine Haftung.

8. Umgang mit Daten und Urheberrechte

Für den Umgang mit Daten gilt das Reglement über den Datenschutz der FHNW.

Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das unberechtigte Kopieren sowie die unberechtigte Weiterverbreitung ausserhalb des Hochschulbereichs der HSA FHNW sind ohne schriftliche Genehmigung der Programmleitung untersagt.

Die Urheberrechte an MAS-, Diplom-, Zertifikats- und Projektarbeiten stehen der Autorin bzw. dem Autor als Urheber/in zu. Die Urheberin bzw. der Urheber räumt der HSA FHNW ein kostenloses, unbefristetes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an ihren bzw. seinen Arbeitsergebnissen ein. Die Arbeiten dürfen nach deren Abschluss sowohl seitens der HSA FHNW wie auch von Autorin bzw. Autor vergütungsfrei unter Angabe der Urheberschaft und des Weiterbildungsprogramms bzw. -Angebots der HSA FHNW in dessen Rahmen sie erstellt wurden, verwendet werden.

9. Inkrafttreten

Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen treten auf den 1. Oktober 2018 in Kraft.

Olten, 20. Juni 2018

Erlassen von:
Prof. Agnès Fritze
Direktorin der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Von der Hochschulleitung HSA FHNW am 20. Juni 2018 zur Kenntnis genommen.