Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung der gemeinsam von der Universität Innsbruck, TH Köln, IRM, Universität Innsbruck, und CDMH durchgeführten 20. Internationale Migrationskonfererenz zum Thema "The Multicultural Condition" vom 18./19. Juni 2020, Olten/Schweiz.
Die Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Teilnahmegebühr erwirken die Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen der Konferenz teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber den Veranstaltenden ableiten.
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Fotos oder Videoaufnahmen, die an der Veranstaltung im Auftrag der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW erstellt werden, für die Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (Newsletter, Internet, Soziale Medien etc.) verwendet werden dürfen.
Bei Rückzug der definitiv bestätigten Anmeldung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 CHF erhoben.
Für den Fall, dass höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen etc. eine Konferenzdurchführung verunmöglichen, entstehen keine Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber den Veranstaltenden. Die Konferenzgebühr wird vollumfänglich zurückerstattet.
Die Konferenzgebühr versteht sich exklusive Nebenleistungen wie Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung etc. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die vereinbarte Konferenzgebühr vollumfänglich zu bezahlen. Wird der Teilnehmendenbeitrag nicht vor der Konferenz bezahlt, sind die Veranstaltenden nicht verpflichtet, die Angemeldeten zur Konferenz zuzulassen.
Fallen einzelne Vorträge und sonstige Veranstaltungen im Rahmen der Konferenz (z. B. infolge Erkrankungen von Referierenden) aus, lassen sich keine Ansprüche gegenüber den Veranstaltenden ableiten. Ebenso lassen sich aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen keine finanziellen Ansprüche gegenüber den Veranstaltenden ableiten.
Die Veranstaltenden schliessen für die Dauer der Konferenz jegliche Haftung für entstandene Schäden, insbesondere auch für Diebstahl, aus. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.