Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB für
Weiterbildungsveranstaltungen der FHNW

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingnen des Veranstalters, für Teilnehmende, die sich zum 6. Internationalen Coachingkongress, 18./19. November 2021 mit Exklusiv-Workshops am 17. November, Olten/Schweiz anmelden.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung des 6. Internationalen Coachingkongresses, 18./19, November 2021 mit Exklusiv-Workshops am 17. November.

2. Anmeldung und Einverständniserklärung

Die Anmeldungen werden online entgegengenommen und werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und per E-Mail schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung ist die Anmeldung definitiv. Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Teilnahmegebühr erwirken die Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen der Konferenz teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber den Veranstaltenden ableiten.

Die Kostengebühr versteht sich exklusive Nebenleistungen wie Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung ausserhalb der Veranstaltung etc. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die Konferenzgebühr vollumfänglich zu bezahlen. Wird der Teilnehmendenbeitrag nicht vor der Veranstaltung bezahlt, sind die Veranstaltenden nicht verpflichtet, die Angemeldeten zum Kongress zuzulassen.

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Fotos oder Videoaufnahmen, die an der Veranstaltung im Auftrag der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW erstellt werden, für die Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (Newsletter, Internet, Soziale Medien etc.) verwendet werden dürfen.

3. Umfang Tagungsgebühren

Die Tagungsgebühren verstehen sich inklusive Tagungsunterlagen.. Bei sämtlichen Preisen
ist die Mehrwertsteuer bereits inbegriffen.

4. Absage, Verschiebung von Veranstaltungen

Für den Fall, dass höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen etc. eine Konferenzdurchführung verunmöglichen, entstehen keine Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber den Veranstaltenden.

Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sollte der Anlass nicht stattfinden, wird die Tagungsgebühr zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5. Annullierung der definitiven Anmeldung

Ohne Entsendung einer Ersatzperson werden bei Abmeldung nach dem
• 15. September 2021 50% der Tagungskosten verrechnet
• 15. Oktober 2021 100% der Tagungskosten verrechnet.

6. Teilnahme an Konferenzveranstaltungen

Sollten einzelne Vorträge, Präsentationen oder andere Veranstaltungen im Rahmen der Konferenz abgesagt werden (z. B. wegen Erkrankung der Referierenden), können dafür keine Ansprüche gegen die Organisatoren geltend gemacht werden. Ebenso können keine finanziellen Ansprüche gegen die Organisatoren geltend gemacht werden, wenn Teilnehmende an bestimmten Einzelveranstaltungen nicht teilnehmen.

7. Haftung

Die Veranstaltenden schliessen für die Dauer der Konferenz jegliche Haftung für entstandene Schäden, insbesondere auch für Diebstahl, aus. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Olten, im Mai 2021