Ergänzung zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

1. Geltungsbereich

Diese Ergänzung zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen gilt für die Durchführung der 7. Fachtagung «Agogik und Gewalt: Kooperationen von Sozialpädagogik & Psychiatrie – Notwendigkeiten und Rahmenbedingungen» vom 9. Februar 2023 an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW.  

2. Anmeldung und Einverständniserklärung

Die Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Tagungsgebühr erwirken die Angemeldeten das Recht, an der Tagung teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber den Veranstaltenden ableiten. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Fotos, die an der Veranstaltung im Auftrag der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW erstellt werden, für die Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (Newsletter, Internet, Soziale Medien etc.) verwendet werden dürfen.

3. Annullierung der definitiven Anmeldung

Bei Rückzug der definitiv bestätigten Anmeldung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 CHF erhoben. Bei späteren Abmeldungen ist die ganze Tagungsgebühr fällig.

4. Absage, Verschiebung von Veranstaltungen

Für den Fall, dass höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen etc. eine Tagungsdurchführung verunmöglichen, entstehen keine Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber den Veranstaltenden. Die Tagungsgebühr wird vollumfänglich zurückerstattet.

5. Kosten

Die Tagungsgebühr versteht sich inklusive der im Programm aufgeführten Verpflegung aber exklusive Nebenleistungen wie Unterkunft, Reisespesen etc. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig die Zahlung der Tagungsgebühr via Kreditkarte fällig. Der Anmeldeprozess ist erst abgeschlossen, wenn die Tagungsgebühr bezahlt wurde.

6. Teilnahme an den Veranstaltungen

Fallen einzelne Vorträge im Rahmen der Tagung (z. B. infolge Erkrankungen von Referierenden) aus, lassen sich keine Ansprüche gegenüber den Veranstaltenden ableiten. Ebenso lassen sich aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen keine finanziellen Ansprüche gegenüber den Veranstaltenden ableiten.

7. Haftung

Die Veranstaltenden schliessen für die Dauer der Konferenz jegliche Haftung für entstandene Schäden, insbesondere auch für Diebstahl, aus. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Olten, im August 2022