Teilnahmebedingungen der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz (HSA FHNW) für Fachseminare, Fachtagungen und Kongresse

1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für Weiterbildungsangebote der HSA FHNW, namentlich Fachseminare, Fachtagungen und Kongresse. Für die strukturierten Weiterbildungsangebote der HSA FHNW (CAS, DAS und MAS) gelten separate Teilnahmebedingungen.

2. Inhalt der Weiterbildung / Rechtspflege
Die Inhalte der Weiterbildungsangebote sind in der jeweiligen Angebotsausschreibung aufgeführt. Die HSA FHNW behält sich Änderungen betreffend die Durchführung und die Dozierenden vor. Aus diesen Änderungen lassen sich keinerlei Ansprüche geltend machen.

3. Anmeldung und Gebühren
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die Gebühren für den Besuch des Weiterbildungsangebots vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen. Die Gebühren für die Weiterbildungsangebote sowie die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Ausschreibungen (Flyer). Nicht eingeschlossen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Mobilität.

Werden einzelne Veranstaltungen nicht besucht oder wird das Weiterbildungsangebot seitens des/der Teilnehmenden vorzeitig abgebrochen, sind die vollen Gebühren geschuldet. Erfolgt der Abbruch aus triftigen Gründen (insbesondere wegen Krankheit), können die Angebotsverantwortlichen die Gebühren oder einen Teil davon nach der Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest) erlassen.

4. Abmeldung durch den/die Teilnehmende/n
Abmeldungen von Weiterbildungsangeboten durch die Teilnehmerin, den Teilnehmer nach der Bestätigung der Anmeldung durch die HSA FHNW müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

  • Bei Abmeldungen von Weiterbildungsangeboten, die bis 4 Wochen vor Angebotsstart erfolgen, stellt die HSA FHNW 50 % der Gebühren in Rechnung.
  • Bei Abmeldungen, die nach 4 Wochen und bis zum Start des Weiterbildungsangebots erfolgen, stellt die HSA FHNW 100 % der Gebühren in Rechnung.

5. Absage/Verschiebung und Angebotsänderungen durch die HSA FHNW
Die HSA FHNW behält sich Änderungen im Angebot vor (Ort, Zeit, Dozierende, inhaltliche Ausgestaltung etc.), die der Qualitätsentwicklung und/oder der Organisation und Durchführbarkeit dienen.

Die HSA FHNW behält sich vor, Weiterbildungsangebote abzusagen bzw. zu verschieben, wenn sich nicht genügend Teilnehmende angemeldet haben. Die Information der Angemeldeten über die Absage oder Verschiebung eines Weiterbildungsangebots erfolgt schriftlich per E-Mail oder per Post bis spätestens vier Wochen vor Start des Weiterbildungsangebots. Bei einer Absage seitens der HSA FHNW erstattet sie bereits bezahlte Gebühren und Kosten zurück.

Bei einer Verschiebung kann die angemeldete Person ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Information schriftlich zurückziehen. In diesem Fall erstattet die HSA FHNW die bereits bezahlten Gebühren ebenfalls zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Angebotsänderungen gemäss Abs. 1 gelten nicht als Absage oder Verschiebung.

6. Versicherung
Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Die FHNW übernimmt keine Haftung.

7. Umgang mit Daten und Urheberrechte
Für den Umgang mit Daten gilt das Reglement über den Datenschutz der FHNW.

Der/die Teilnehmende anerkennt ausdrücklich, dass den Teilnehmenden eines Weiterbildungsangebotes eine Teilnehmendenliste mit Kontaktdaten abgegeben werden darf, Name und Adresse für interne Zwecke gespeichert und u.a. für Marketingzwecke der FHNW verwendet werden dürfen. Es werden keine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben.

Das Tagungs- und Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das unberechtigte Kopie-
ren sowie die unberechtigte Weiterverbreitung ausserhalb der HSA FHNW sind ohne schriftliche
Genehmigung der Angebotsverantwortlichen untersagt.

8. Anwendbares Recht
Für Streitigkeiten sind ausschliesslich die Gerichte in Brugg-Windisch zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.

9. Gültigkeit
Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten ab dem 1. April 2022 und ersetzen die Fassung
vom 20. Juni 2018.

Olten, 1. April 2022