Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung

Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen des Veranstalters, für Teilnehmer*innen, die sich zur 6. Internationalen Tagung Soziale Arbeit und Stadtentwicklung vom 23./24. Juni 2022 anmelden.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung der
Fachtagung 2022: 6. Internationale Tagung Soziale Arbeit und Stadtentwicklung – Visionen städtischer Entwicklung. Zwischen Idealisierung, Praxis und Materialisierung.

2. Anmeldung und Einverständniserklärung
Die Anmeldungen werden online entgegengenommen und werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und per E-Mail schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung ist die Anmeldung definitiv. Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Teilnahmegebühr erwirken die Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen der Konferenz teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber den Veranstaltenden ableiten.

Die Kostengebühr versteht sich exklusive Nebenleistungen wie Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung ausserhalb der Veranstaltung etc. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die Konferenzgebühr vollumfänglich zu bezahlen. Wird der Teilnehmendenbeitrag nicht vor der Veranstaltung bezahlt, sind die Veranstaltenden nicht verpflichtet, die Angemeldeten zum Kongress zuzulassen.

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Fotos oder Videoaufnahmen, die an der Veranstaltung im Auftrag der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW erstellt werden, für die Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (Newsletter, Internet, Soziale Medien etc.) verwendet werden dürfen.

3. Umfang Tagungsgebühren
Bei den Tagungsgebühren die Mehrwertsteuer bereits inbegriffen. Zahlungsziel bei Zahlung der Teilnahmegebühr gegen Rechnung: 30 Tage netto bis 31 Tage vor der Veranstaltung bzw. 10 Tage netto ab 30 Tagen vor der Veranstaltung.

4. Absage, Verschiebung von Veranstaltungen
Für den Fall, dass höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen etc. eine Konferenzdurchführung verunmöglichen, entstehen keine Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber den Veranstaltenden.

Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sollte der Anlass nicht stattfinden, wird die Tagungsgebühr zurückerstattet.

Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5. Annullierung der definitiven Anmeldung
Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich oder per Mail an die FHNW erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Bei Rückzug der definitiv bestätigten Anmeldung bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn (bis 28.04.2022) erhebt die Fachhochschule eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– / CHF 25.– für Studierende.

Ohne Entsendung einer Ersatzperson werden bei Abmeldung nach dem

  • 28. April 2022 50 % der Tagungskosten verrechnet.
  • 9. Juni 2022 100 % der Tagungskosten verrechnet.

6. Teilnahme an Konferenzveranstaltungen
Sollten einzelne Vorträge, Präsentationen oder andere Veranstaltungen im Rahmen der Konferenz abgesagt werden (z. B. wegen Erkrankung der Referenten), können dafür keine Ansprüche gegen die Organisatoren geltend gemacht werden. Ebenso können keine finanziellen Ansprüche gegen die Organisatoren geltend gemacht werden, wenn Teilnehmende an bestimmten Einzelveranstaltungen nicht teilnehmen.

7. Haftung
Die Veranstaltenden schliessen für die Dauer der Konferenz jegliche Haftung für entstandene Schäden, insbesondere auch für Diebstahl, aus. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Muttenz, im September 2021