Für Tagungen/Kongresse der Pädagogischen Hochschule FHNW gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Teilnahmegebühren verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, exklusive Spesen wie Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung etc.
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die vereinbarten Tagungs-/Kongresskosten vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen. Die Zahlungsfrist bis 30 Tage vor der Veranstaltung beträgt 30 Tage, danach beträgt sie 10 Tage. Werden die Teilnahmegebühren nicht fristgerecht bezahlt, ist die Pädagogische Hochschule FHNW nicht verpflichtet, die Angemeldeten zu der Veranstaltung zuzulassen. Die Pädagogische Hochschule FHNW entscheidet abschliessend.
Bis 30 Tage vor der Durchführung ist eine Abmeldung ohne Kostenfolge möglich. Bei einer späteren Abmeldung, die noch vor dem Anmeldeschluss erfolgt, ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- zu entrichten. Bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen schulden die Teilnehmenden 100% der gesamten Tagungsgebühren (inklusive allfälligem Finanzierungsanteil Kantone).
Die im obigen Abschnitt aufgeführten Gebühren sind auch dann geschuldet, wenn gemäss Ausschreibungstext ein Anspruch auf kantonale Finanzierung abgeleitet werden kann, da dieser Anspruch bei kurzfristiger Abmeldung oder Nichterscheinen erlischt.
Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Teilnahmegebühren erwirken die Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen (z.B. Plenarveranstaltung, Workshops) der Tagung/des Kongresses teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW ableiten.
Die Anmeldungen und die Zuteilungen zu den Workshops werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und per E-Mail schriftlich bestätigt. Die PH FHNW behält sich kurzfristige Änderungen des Angebots vor (Ort, Zeit, Dozierende, inhaltliche Ausgestaltung, Durchführung vor Ort oder digital etc.), die der Qualitätsentwicklung und/oder der Organisation und Durchführbarkeit dienen.
Liegen zu wenige Anmeldungen vor, kann die Pädagogische Hochschule FHNW die Tagung/den Kongress bis zwei Wochen vor Beginn absagen. Daraus entstehen für die Angemeldeten keine Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW. Die Teilnahmegebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.
Die Pädagogische Hochschule FHNW schliesst für all ihre Tagungen/Kongresse die Haftung für Schäden durch Dritte, insbesondere Diebstahl, die während den Veranstaltungen entstehen, aus. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Gerichtsstand ist Brugg (AG), für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar.
Windisch, 02.05.2024