Allgemeine Geschäftsbedingungen für den 5. Internationalen Kongress der IGSP:
"Lernen in zwei Praxen"
Praktiken und Qualität(en) Schul- und Berufspraktischer Studien
Für den 5. Internationalen Kongress der IGSP: "Lernen in zwei Praxen" gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Teilnahmegebühren verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, exklusive Spesen wie Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung etc.
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die vereinbarten Tagungs-/Kongresskosten vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen. Die Anmeldegebühr wird sofort mit der Anmeldung fällig. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Eingang des gesamten Teilnahmebeitrags. Werden die Teilnahmegebühren nicht fristgerecht bezahlt, ist die Pädagogische Hochschule FHNW nicht verpflichtet, die Angemeldeten zu der Veranstaltung zuzulassen. Die Pädagogische Hochschule FHNW entscheidet abschliessend.
Es gelten folgende Stornierungsgebühren. Bei einer Abmeldung bis
- 28.02.2023 werden Ihnen die gesamten Tagungsgebühren erstattet.
- bis 07.05.2023 werden Ihnen 50% der Tagungsgebühren erstattet.
- ab 08.05.2023 oder bei Nichterscheinen schulden die Teilnehmenden 100% der gesamten
Tagungsgebühren.
Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Teilnahmegebühren erwirken die Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen (z.B. Plenarveranstaltung, Workshops) der Tagung/des Kongresses teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW ableiten.
Die PH FHNW behält sich kurzfristige Änderungen des Angebots vor (Ort, Zeit, Dozierende, inhaltliche Ausgestaltung, Durchführung vor Ort oder digital etc.), die der Qualitätsentwicklung und/oder der Organisation und Durchführbarkeit dienen.
Liegen zu wenige Anmeldungen vor, kann die Pädagogische Hochschule FHNW den Kongress bis zwei Wochen vor Beginn absagen. Daraus entstehen für die Angemeldeten keine Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW. Die Teilnahmegebühren werden vollumfänglich zurückerstattet. Sofern die Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt abgesagt werden muss, werden die Gebühren erstattet. Es bestehen keine weiteren Verpflichtungen der Organisator:innen gegenüber der:m Teilnehmer:in. Die Anmeldungen bleiben hingegen gültig, falls die Veranstaltung verschoben werden muss.
Die Pädagogische Hochschule FHNW schliesst für all ihre Tagungen/Kongresse die Haftung für Schäden durch Dritte, insbesondere Diebstahl, die während den Veranstaltungen entstehen, aus. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Gerichtsstand ist Brugg (AG), für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar.
Windisch, 23. August 2021