Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen/Kongresse der Pädagogischen Hochschule Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)

Für Tagungen/Kongresse der Pädagogischen Hochschule FHNW gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Teilnahmegebühren verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, exklusive Spesen wie Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung etc.

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die vereinbarten Tagungs-/Kongresskosten vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen. Die Zahlungsfrist bis 30 Tage vor der Veranstaltung beträgt 30 Tage, danach beträgt sie 10 Tage. Werden die Teilnahmegebühren nicht fristgerecht bezahlt, ist die Pädagogische Hochschule FHNW nicht verpflichtet, die Angemeldeten zu der Veranstaltung zuzulassen. Die Pädagogische Hochschule FHNW entscheidet abschliessend.

Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Teilnahmegebühren erwirken die Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen (z.B. Plenarveranstaltung, Workshops) der Tagung/des Kongresses teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW ableiten.

Die Anmeldungen und die Zuteilungen zu den Workshops werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und per E-Mail schriftlich bestätigt. Die PH FHNW behält sich kurzfristige Änderungen des Angebots vor (Ort, Zeit, Dozierende, inhaltliche Ausgestaltung etc.), die der Qualitätsentwicklung und/oder der Organisation und Durchführbarkeit dienen.

Eine schriftliche Abmeldung vor Anmeldeschluss der Tagung/des Kongresses hat keine Kos-tenfolgen. Bei Abmeldung nach dem Anmeldeschluss der Tagung/des Kongresses oder Nichterscheinen werden 100% der Kosten verrechnet.

Liegen zu wenige Anmeldungen vor, kann die Pädagogische Hochschule FHNW die Tagung/den Kongress bis zwei Wochen vor Beginn absagen. Daraus entstehen für die Angemeldeten keine Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW. Die Teilnahmegebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.

Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Tagungs-/Kongresskosten erwirken die
Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen(Workshops etc.) der Tagung/des
Kongresses teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die
Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW
ableiten.

Die Pädagogische Hochschule FHNW schliesst für all ihre Tagungen/Kongresse die Haftung für Schäden durch Dritte, insbesondere Diebstahl, die während den Veranstaltungen entstehen, aus. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Gerichtsstand ist Brugg (AG), für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar.

Windisch, 17.09.20