Allgemeine Geschäftsbedingungen Weiterbildungskosten/Teilnahmeberechtigung

Tagungen/Kongresse der Pädagogischen Hochschule Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)

Für Tagungen und Kongresse der Pädagogischen Hochschule FHNW gelten ausschliesslich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die vereinbarten Tagungs- /Kongresskosten vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen.

Die Anmeldungen und die Zuteilungen zu den Workshops werden in der Regel in der Reihenfolge
ihres Eingangs berücksichtigt und per Mail schriftlich bestätigt.

Die Tagungs-/Kongresskosten sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Die Tagungs-/Kongresskosten verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, exklusive
Nebenleistungen wie Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung etc.

Schriftliche Abmeldungen vor Anmeldeschluss der Tagung/des Kongresses haben keine
Kostenfolgen. Bei Abmeldung nach dem Anmeldeschluss der Tagung/des Kongresses werden
100% der Kosten verrechnet.

Werden die Tagungs-/Kongresskosten nicht fristgerecht bezahlt, ist die Pädagogische Hochschule FHNW nicht verpflichtet, die Angemeldeten zu der Veranstaltung zuzulassen.

Die Pädagogische Hochschule FHNW entscheidet abschliessend.

Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Tagungs-/Kongresskosten erwirken die
Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen(Workshops etc.) der Tagung/des
Kongresses teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die
Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW
ableiten.

Liegen zu wenige Anmeldungen vor, kann die Pädagogische Hochschule FHNW die Tagung/den
Kongress bis zwei Wochen vor Beginn absagen. Daraus entstehen für die Angemeldeten keine
Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW. Die Tagungs-/Kongresskosten
werden vollumfänglich zurückerstattet.

Die Pädagogische Hochschule FHNW schliesst für all ihre Tagungen/Kongresse die Haftung für
Schäden durch Dritte, insbesondere Diebstahl, die während den Veranstaltungen entstehen, aus.
Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Gerichtsstand ist Brugg (AG), für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar.

Brugg, 11.08.2014