Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen/Kongresse der Pädagogischen Hochschule Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW

Für Tagungen/Kongresse der Pädagogischen Hochschule FHNW gelten ausschliesslich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Die Teilnahmegebühren verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, exklusive Spesen wie
Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung etc.

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die vereinbarten Tagungs-/Kon
gresskosten vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen. Die Zahlungsfrist bis 30 Tage vor
der Veranstaltung beträgt 30 Tage, danach beträgt sie 10 Tage. Werden die Teilnahmege
bühren nicht fristgerecht bezahlt, ist die Pädagogische Hochschule FHNW nicht verpflichtet,
die Angemeldeten zu der Veranstaltung zuzulassen. Die Pädagogische Hochschule FHNW
entscheidet abschliessend.

Bis 30 Tage vor der Durchführung ist eine Abmeldung ohne Kostenfolge möglich. Bei einer
späteren Abmeldung, die noch vor dem Anmeldeschluss erfolgt, ist eine Bearbeitungsgebühr
von CHF 100.- zu entrichten. Bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss oder bei Nicht
erscheinen schulden die Teilnehmenden 100% der gesamten Tagungsgebühren (inklusive
allfälligem Finanzierungsanteil Kantone).

Die im obigen Abschnitt aufgeführten Gebühren seitens der Teilnehmenden sind auch dann
geschuldet, wenn gemäss Ausschreibungstext ein Anspruch auf kantonale Finanzierungbe
steht. Bei kurzfristiger Abmeldung oder Nichterscheinen erlischt dieser Anspruch.

Die Pädagogische Hochschule FHNW entscheidet nach eigenem Ermessen über einen all
fälligen Erlass von Gebühren.

Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Teilnahmegebühren erwirken die
Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen (z.B. Plenarveranstaltung,
Workshops) der Tagung/des Kongresses teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen
Veranstaltungen können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber der Pä
dagogischen Hochschule FHNW ableiten.

Die Anmeldungen und die Zuteilungen zu den Workshops werden in der Regel in der Rei
henfolge ihres Eingangs berücksichtigt und per E-Mail schriftlich bestätigt. Die PH FHNW
behält sich kurzfristige Änderungen des Angebots vor (Ort, Zeit, Dozierende, inhaltliche Aus
gestaltung, Durchführung vor Ort oder digital etc.), die der Qualitätsentwicklung und/oder der
Organisation und Durchführbarkeit dienen.

Liegen zu wenige Anmeldungen vor, kann die Pädagogische Hochschule FHNW die Ta
gung/den Kongress bis zwei Wochen vor Beginn absagen. Daraus entstehen für die Ange
meldeten keine Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW. Die Teilnah
megebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.

Die Pädagogische Hochschule FHNW schliesst für all ihre Tagungen/Kongresse die Haftung
für Schäden durch Dritte, insbesondere Diebstahl, die während den Veranstaltungen entste
hen, aus. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Die Pädagogische Hochschule weist darauf hin, dass bei der Anmeldung zu kantonal (teil)fi
nanzierten Tagungen (AG, SO, BL, BS) Daten zu Teilnehmenden auf Anfrage an die jeweili
gen Bildungsdepartemente zu Monitoring-Zwecken weitergeleitet werden können.

Gerichtsstand ist Brugg (AG), für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar.
Windisch, 01.04.2026