Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen/Kongresse der Pädagogischen Hochschule Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Für Tagungen/Kongresse der Pädagogischen Hochschule FHNW gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Teilnahmegebühren verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, exklusive Spesen wie Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung etc.
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die vereinbarten Tagungs-/Kon-gresskosten vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen. Die Zahlungsfrist bis 30 Tage vor der Veranstaltung beträgt 30 Tage, danach beträgt sie 10 Tage. Werden die Teilnahmege-bühren nicht fristgerecht bezahlt, ist die Pädagogische Hochschule FHNW nicht verpflichtet, die Angemeldeten zu der Veranstaltung zuzulassen. Die Pädagogische Hochschule FHNW entscheidet abschliessend.
Bis 30 Tage vor der Durchführung ist eine Abmeldung ohne Kostenfolge möglich. Bei einer späteren Abmeldung, die noch vor dem Anmeldeschluss erfolgt, ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- zu entrichten. Bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss oder bei Nicht-erscheinen schulden die Teilnehmenden 100% der gesamten Tagungsgebühren (inklusive allfälligem Finanzierungsanteil Kantone).
DDie im obigen Abschnitt aufgeführten Gebühren seitens der Teilnehmenden sind auch dann geschuldet, wenn gemäss Ausschreibungstext ein Anspruch auf kantonale Finanzierungbe-steht. Bei kurzfristiger Abmeldung oder Nichterscheinen erlischt dieser Anspruch.
Die Pädagogische Hochschule FHNW entscheidet nach eigenem Ermessen über einen all-fälligen Erlass von Gebühren.
Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Teilnahmegebühren erwirken die Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen (z.B. Plenarveranstaltung, Workshops) der Tagung/des Kongresses teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber der Pä-dagogischen Hochschule FHNW ableiten.
Die Anmeldungen und die Zuteilungen zu den Workshops werden in der Regel in der Rei-henfolge ihres Eingangs berücksichtigt und per E-Mail schriftlich bestätigt. Die PH FHNW behält sich kurzfristige Änderungen des Angebots vor (Ort, Zeit, Dozierende, inhaltliche Aus-gestaltung, Durchführung vor Ort oder digital etc.), die der Qualitätsentwicklung und/oder der Organisation und Durchführbarkeit dienen.
Liegen zu wenige Anmeldungen vor, kann die Pädagogische Hochschule FHNW die Ta-gung/den Kongress bis zwei Wochen vor Beginn absagen. Daraus entstehen für die Ange-meldeten keine Ansprüche gegenüber der Pädagogischen Hochschule FHNW. Die Teilnah-megebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.
Die Pädagogische Hochschule FHNW schliesst für all ihre Tagungen/Kongresse die Haftung für Schäden durch Dritte, insbesondere Diebstahl, die während den Veranstaltungen entste-hen, aus. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Die Pädagogische Hochschule weist darauf hin, dass bei der Anmeldung zu kantonal (teil)fi-nanzierten Tagungen (AG, SO, BL, BS) Daten zu Teilnehmenden auf Anfrage an die jeweili-gen Bildungsdepartemente zu Monitoring-Zwecken weitergeleitet werden können.
Gerichtsstand ist Brugg (AG), für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar.
Windisch, 01.04.2026