Allgemeine Teilnahmebedingungen Weiterbildungsangebote Hochschule für Informatik der Fachhochschule Nordwestschweiz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für kostenpflichtige Weiterbildungsangebote (Kurse, Tagungen und weitere kürzere Weiterbildungsveranstaltungen) der Hochschule für Informatik FHNW (HSI FHNW). Für strukturierte Weiterbildungsprogramme gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für strukturierte Weiterbildungsprogramme (CAS/DAS/MAS) Hochschule für Informatik der Fach-hochschule Nordwestschweiz. Die Inhalte der Weiterbildungsangebote sind in den Ausschreibungen und Informationsbroschüren beschrieben. Die HSI FHNW behält sich Änderungen betreffend die kon-krete Durchführung und bei den Dozierenden vor.
2. Anmeldung
Anmeldungen erfolgen schriftlich (elektronisch oder auf dem Postweg) an die Hochschule für Informa-tik FHNW und werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich (elektronisch oder auf dem Postweg) bestätigt. Der Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW kommt mit der formellen Bestätigung der Anmeldung durch die FHNW zustande.
3. Gebühren/Kosten
Die Gebühren für die Weiterbildungsangebote sowie allfällige weitere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Mobilität, Kopien und dergleichen sowie die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Ausschreibungen und Informationsbroschüren. Diese Gebühren und allfällige Zusatzkosten sind in der Regel jeweils vor Beginn einer Veranstaltung zu entrichten und bleiben während deren Durchführung unverändert. Wird die Weiterbildung seitens des/der Teilnehmenden nicht besucht oder vorzeitig abgebrochen, sind die vollen Gebühren und allfällige Zusatzkos-ten dennoch geschuldet. Erfolgt der Abbruch bzw. die Abwesenheit wegen einer schweren Krankheit und ist diese durch ein ärztliches Zeugnis belegt, kann die Leitung des Weiterbildungsangebotes die Gebühren und Kosten oder einen Teil der Gebühren und Kosten auf schriftliches Gesuch hin erlassen.
4. Abmeldung und Absenzen der Teilnehmenden
Abmeldungen vom Weiterbildungsangebot durch den Teilnehmer, die Teilnehmerin nach der Bestäti-gung der Anmeldung durch die HSI FHNW müssen in jedem Fall schriftlich (elektronisch oder auf dem Postweg) erfolgen. Bei Abmeldungen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhebt die Fachhochschule eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- bzw. 50 % der Kurskosten, falls dieser Betrag geringer ist. Bei Abmeldungen, die weniger als 30 Tage vor dem Beginn erfolgen, stellt die FHNW 50% der Gebühren und allfällige Zusatzkosten in Rechnung. Bei Abwesenheit der teilnehmenden Person vom Unterricht insbesondere infolge Krankheit, Ferien, Militärdienst oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion der Gebühren und allfälliger Zusatzkosten. Gesuche um abweichende Regelungen bei voraussehbaren Abwesenheiten vom Unterricht sind vor Beginn an die Leiterin, den Leiter des Weiterbildungsangebotes zu richten.
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5. Absage/Verschiebung von Weiterbildungsangeboten durch die FHNW
Die HSI FHNW behält sich vor, Weiterbildungsangebote abzusagen bzw. zu verschieben, wenn sich nicht genügend Teilnehmende für ein Angebot angemeldet haben. Die Information der Angemeldeten über die Absage oder Verschiebung eines Angebotes erfolgt bis spätestens 3 Wochen vor Beginn. Bei einer Absage erstattet die FHNW bereits bezahlte Gebühren und Zusatzkosten zurück. Bei einer we-sentlichen Verschiebung des Angebotes durch die HSI FHNW kann die angemeldete Person ihre An-meldung innerhalb von 14 Tagen nach der Information schriftlich (elektronisch oder auf dem Postweg) zurückziehen. In diesem Fall bezahlt die FHNW die Gebühren und Kosten ebenfalls zurück. Im Falle einer Absage werden bereits einbezahlte Gebühren und Kosten zurückerstattet. Im Falle einer Ver-schiebung des Angebots hat die angemeldete Person das Recht, innert 14 Tagen ab Erhalt der Mittei-lung vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt erfolgt schriftlich an die Hochschule für Informatik FHNW und ist in diesem Fall ohne Gebühren- und Kostenfolgen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Fallen einzelne Veranstaltungsteile (z. B. infolge Erkrankung von Dozierenden) aus, bietet die FHNW so rasch wie möglich Ersatztermine mit einem gleichwertigen An-gebot an. Dadurch lassen sich keine Ansprüche gegenüber der Fachhochschule ableiten.
6. Regelverstösse
Bei gravierenden Verstössen gegen vorhandene Regelungen und Weisungen der HSI FHNW kann die Leitung des Weiterbildungsangebots in Rücksprache mit der Direktorin, dem Direktor Teilnehmende ausschliessen. Die Gebühren und allfälligen zusätzlichen Kosten gemäss Ziff. 4 sind dennoch geschuldet und es ergeht keine Rückerstattung.
7. Versicherung
Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers, der Teilnehmerin. Die FHNW übernimmt keine Haftung.
8. Umgang mit Daten
Der Teilnehmer, die Teilnehmerin anerkennt ausdrücklich, dass den Teilnehmenden eines Programms eine Teilnehmendenliste mit Name, Vorname und FHNW-Mail-Adresse abgegeben werden darf. Alle Kontaktdaten können für interne Zwecke gespeichert und bis auf Widerruf für Marketingzwecke der HSI FHNW verwendet werden. Es werden keine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben. Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverbreitung aus-serhalb des Hochschulbereichs der FHNW sind ohne schriftliche Genehmigung der Leiterin, dem Leiter des Angebots untersagt.
9. Anwendbares Recht
Für Streitigkeiten sind ausschliesslich die Gerichte in Brugg-Windisch zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.
Windisch, 2. Dezember 2025 Prof. Dr. Doris Agotai